Beistandschaften
Unterstützung bei rechtlichen Interessen von Kindern und Jugendlichen
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes. Sie ist eine spezielle Form der Beratung, Unterstützung sowie gesetzlichen Vertretung.
Sie kann eingerichtet werden, um die rechtlichen Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung und / oder der Unterhaltsdurchsetzung zu vertreten.
Die Beantragung der Beistandschaft erfolgt durch den sorgeberechtigten Elternteil, bzw. den Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Lediglich im Falle eines Gerichtsverfahrens ist der Beistand für die Dauer des Verfahrens alleinvertretungsberechtigt.
Auch volljährige Kinder (bis zum 21. Lebensjahr) können die Beratung in Anspruch nehmen.
Um die Unterstützung zielgerichtet anbieten zu können, ist es angeraten, vorab telefonischen oder persönlichen Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen.
Die Beistände sind unter folgender Anschrift zu erreichen:
Beistandschaften
Haagestraße 3D
21335 Lüneburg
Tel. 04131 309-3350 (Geschäftszimmer)
Sprechzeiten: Montag und Mittwoch 8:30 -11:30 Uhr, Donnerstag 13-16 Uhr
Weitere Details finden Sie auf der Seite der Hansestadt Lüneburg.
Ansprechpartner
21335 Lüneburg