Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung und Sorgerecht
bei der Hansestadt Lüneburg
Eine Vaterschaftsanerkennung ist notwendig, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Der Vater gibt hierbei eine freiwillige Willenserklärung ab und erkennt damit die Vaterschaft an. Die Mutter stimmt der Anerkennung zu.
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung kann kostenlos beim Jugendamt oder dem Standesamt des jeweiligen Wohnortes vorgenommen werden.
Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese Erklärungen auch beurkundet werden.
Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
Die Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung kann kostenlos beim Jugendamt oder dem Standesamt des jeweiligen Wohnortes vorgenommen werden.
Auch die elterliche Sorge kann beurkundet werden. Bei nicht miteinander verheirateten Paaren steht die elterliche Sorge gesetzlich der Mutter zu. Mit der Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge kann das Sorgerecht mit dem Vater geteilt werden.
Beide Beurkundungen können auch bereits vor der Geburt des Kindes vorgenommen werden.
Für die Abgabe der Sorgeerklärung ist das Jugendamt des jeweiligen Wohnortes zuständig.
Für Beurkundungen ist es notwendig, vorab telefonisch einen Termin mit dem Jugendamt zu vereinbaren. Hierbei richtet sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen der Mutter.
Beurkundungen
Haagestraße 3d
21335 Lüneburg
Tel. 04131 309 3350 (Geschäftszimmer)