Unterhaltsvorschuss

Wenn ein Elternteil nicht zahlt

Was ist ein Unterhaltsvorschuss?

Die Unterhaltsvorschussleistung ist eine finanzielle Hilfe für Alleinerziehende zur Sicherung des Unterhaltsanspruches eines minderjährigen Kindes.

Hierbei tritt die Unterhaltsvorschusskasse in Vorleistung, wenn Unterhalt nicht oder nicht regelmäßig vom unterhaltspflichtigen Elternteil gezahlt werden kann.

In der Broschüre Der Unterhaltsvorschuss finden Sie detaillierte Informationen.

An wen kann ich mich wenden?

Zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen sowie zur Beantragung der Leistungen ist die Unterhaltsvorschusskasse unter folgender Anschrift zu erreichen:

Unterhaltsvorschusskasse

Haagestraße 3D

21335 Lüneburg

Tel. 04131 309 3350 (Geschäftszimmer)

Sprechzeiten: Montag und Mittwoch 8:30 -11:30 Uhr, Donnerstag 13-16 Uhr

Sofern der unterhaltspflichtige Elternteil zwar Unterhalt leisten könnte, dies jedoch ablehnt, wäre unter Umständen auch die Einrichtung einer Beistandschaft sinnvoll.

Auch hierfür kann unter der o. g. Telefonnummer weitergeholfen werden.

Zahlt ein Elternteil nicht, kann Unterstützung von der Unterhaltsvorschusskasse beantragt werden.
Zahlt ein Elternteil nicht, kann Unterstützung von der Unterhaltsvorschusskasse beantragt werden.
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Der Unterhaltsvorschuss
Broschüre
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Antrag Unterhaltsvorschuss
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Merkblatt Unterhaltsvorschussgesetz
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