Kindergeld

Kindergeld und Kindergeldzuschlag

Das Kindergeld

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt, trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei und wird monatlich gezahlt.

Kindergeld wird einkommensunabhängig an alle Familien gezahlt. Bis 18 Jahre gibt es Kindergeld für alle Kinder. Bis 21 Jahre gibt es Kindergeld für arbeitslose Kinder. Und bis 25 Jahre gibt es Kindergeld für Kinder in Ausbildung. Für Kinder mit Behinderung gelten gesonderte Bestimmungen.

Sie haben Anspruch, wenn Sie:

  • Die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und mit Ihren Kindern in Deutschland wohnen
  • Eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und in Deutschland leben (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Einen deutschen Pass besitzen und im Ausland wohnen, aber in Deutschland Steuern zahlen.

Unabhängig vom Alter gilt: Das Kindergeld beantragen Sie am besten gleich nach der Geburt bei schriftlich bei der Familienkasse Niedersachsen Bremen am Standort Lüneburg.

Antragsformulare dafür gibt es bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit, u.a. auch im Internet unter www.familienkasse.de. Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes können Antragsformulare eventuell auch bei ihrem Dienstherrn erhältlich sein.

KiZ - Der Zuschlag zum Kindergeld

Sie verdienen genügend, um für sich selbst zu sorgen, aber es reicht nicht für die ganze Familie?

Eltern mit geringem Einkommen haben grundsätzlich Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25-jährigen Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die monatlichen Einnahmen erreichen eine Mindesteinkommensgrenze,
  • die Höchstgrenze des zu berücksichtigenden Einkommens und Vermögens wird nicht überschritten,
  • durch die Zahlung von Kinderzuschlag und evtl. zustehendem Wohngeld ist der Bedarf der Familie gedeckt und es besteht deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld.

Weitere Informationen wie z.B. Merkblätter, Antragsvordrucke, Antragspaket, Ansprechpartner vor Ort sowie den „KiZ-Lotsen“ sind im Internet zu finden unter www.familienkasse.de.

Bitte prüfen Sie zunächst mit dem „KiZ-Lotsen“, ob für Sie ein Anspruch in Betracht kommt und stellen dann online einen Kinderzuschlag-Antrag. Zusätzlich können Sie auch das Angebot der Videoberatung in Anspruch nehmen.

 

An wen kann ich mich wenden?

Bundesagentur für Arbeit

Familienkasse Niedersachsen Bremen – Standort Lüneburg

Wulf-Werum-Straße 2, 21337 Lüneburg (Hausanschrift)

  • Montag und Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr
  • Mittwoch: 12.00 – 13.00 Uhr
  • Donnerstag: 08.00 – 13.00 und 15.00 – 18.00 Uhr

Telefon: 0800 4555530

Fax: 04131 7896179

E-Mail: Familienkasse-Niedersachsen-Bremen@arbeitsagentur.de

Postadresse:

Familienkasse Niedersachsen-Bremen

30131 Hannover

Umfassende und gut verständliche Informationen zum Thema Kindergeld, auch für besondere Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende, getrenntlebende oder ausländische Familien bieten die Seiten www.familienkasse.de bzw. www.familienportal.de.