Bald kommt mein Kind zur Schule 

Schulanmeldung und Rückstellung

Schulpflicht

Alle Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, sind grundsätzlich verpflichtet, die Grundschule in diesem Jahr zu besuchen. Eltern, deren Kinder im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können beantragen, ihr Kind noch ein Jahr vom Schulbesuch zurück zu stellen.

Sprachkenntnisse für den Schulstart – die Sprachstandsfeststellung

Damit die künftigen Lernanfängerinnen und Lernanfänger gut in der Schule starten können, wird etwa ein Jahr vor Schulstart durch die Kitas der Sprachstand erfasst.

Wird dabei festgestellt, dass die Deutschkenntnisse eines Kindes nicht ausreichen, um am Unterricht teilzunehmen, bekommt es durch die Kindertagesstätte spezielle Förderungen.  

Bei Kindern, die keine Kita besuchen, stellt die zukünftige Grundschule den Sprachstand bei der Anmeldung fest.

Die Schulanmeldung

Für die Erstanmeldung Ihres Kindes wird von der Grundschulrektorenkonferenz jährlich ein zentraler Termin vergeben, der an der für Sie zuständigen Schule im Einzugsgebiet wahrzunehmen ist. Dieser Termin – und alles, was Sie für die Anmeldung Ihres Kindes benötigen – wird Ihnen jedoch kurz vorher von der zuständigen Grundschule schriftlich mitgeteilt.

Die Anmeldung bei dieser Schule ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft oder an einer Ganztagsschule – also an einer anderen Einrichtung als der für Sie zuständigen – unterrichten zu lassen. Hier kann die Anmeldung nach Durchlaufen des oben geschilderten Verfahrens erfolgen.

Fit für die Schule - die Schuleingangsuntersuchung

Zwischen Schulanmeldung und Schuleintritt erfolgt eine Schuleingangsuntersuchung. Dabei werden die zukünftigen Schulanfängerinnen und -anfänger hinsichtlich ihres Entwicklungs- und Gesundheitszustandes ärztlich untersucht. Ggf. werden Fördermaßnahmen für das Kind oder auch eine Rückstellung von der Einschulung empfohlen.

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für die Kinder Pflicht. Jedes Kind wird vom Gesundheitsamt zur Untersuchung eingeladen.

Die letzte Entscheidung über eine Rückstellung fällt die Schulleitung.

Die Schulrückstellung auf Elternantrag für im Juli, August und September geboren Kinder

Eltern, deren Kind im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September das sechste Lebensjahr vollendet, haben die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob das Kind noch ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden soll. Dies ist der zuständigen Schule bis zum 1. Mai des Einschulungsjahres oder bis zu einer Woche nach Schuleingangsuntersuchung schriftlich anzuzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Dennoch müssen diese Kinder an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen. Sie ist eine der Grundlagen für Eltern und Schulleitung für die Beratung und die Entscheidungsfindung über den Zeitpunkt der Einschulung – auch für den Fall, dass Erziehungsberechtigte sich anders entscheiden. Wenn bei der Schuleingangsuntersuchung festgestellt wird, dass die Kinder die Schulfähigkeit aufweisen, müssen diese Kinder im Jahr vor der Einschulung kein zweites Mal vorgestellt werden.

Kinder, deren Eltern von dieser Regelung Gebrauch machen und für die der Schulbesuch um ein Jahr hinausgeschoben wird, haben bis zu ihrem Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Umfang von mindestens vier Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Bei Rückstellung des Kindes besteht kein Anspruch auf den Betreuungsplatz in der bisherigen Kindertagesstätte. Hilfe bei der Suche nach einem Betreuungsplatz erhalten Sie im Familienbüro der Hansestadt Lüneburg.

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Schule in Niedersachsen - knapp und klar
Broschüre des Niedersächsischen Kultusministeriums
(pdf / 1.09 MB)
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Informationsblatt Flexibilisierung des Einschulungstermins
Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium
(pdf / 0.08 MB)
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Ansprechpersonen

Mieke Niehbur-Romberg
Hansestadt Lüneburg Bereich Schule
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Klosterhof 
21335 Lüneburg
Telefon: 04131 309 3769