Kindertagespflege
Kindertagesbetreuung bei Tageseltern
In der Kindertagespflege werden Kinder von qualifizierten Kindertagespflegepersonen betreut, also von sogenannten Tageseltern ("Tagesmutter“ bzw. „Tagesvater“ ). Die Pflegerlaubnis erteilt nach eingehender Prüfung von Qualifikation und Eignung der zuständige Jugendhilfeträger.
Die Kindertagespflege ist eine sehr familiäre Betreuungsform. Eine Kindertagespflegeperson nimmt bis zu fünf Kinder auf. Meist werden die Kinder in der Wohnung oder dem Haus der Kindertagespflegeperson betreut.
Eine besondere Form der Kindertagespflege ist die Großtagespflege:
In einer Großtagespflegestelle arbeiten zwei Kindertagespflegepersonen zusammen und betreuen gemeinsam bis zu 8 oder bei entsprechender beruflicher Qualifikation bis zu 10 Kinder. Diese Betreuung findet meist in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb des Haushalts der Tagespflegepersonen statt.
Auf der rechten Seite finden Sie Informationen zur Kindertagespflege in mehreren Sprachen sowie eine ausführliche Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Sie herunterladen können.
Ab der Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres hat jedes Kind in Niedersachsen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung in der Kindertagespflege richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Jedes Kind im Kindergartenalter (ab Vollendung des 3. Lebensjahres und bis Schuleintritt) hat gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) einen individuellen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kindertagesstätte im Umfang von vier Stunden an fünf Wochentagen, können unter Umständen jedoch auch in der Kindertagespflege betreut werden (s. Abschnitt "Welche Altersgruppe kann in der Kindertagespflege betreut werden?").
Anders als bei Krippen- und Kindertagesstätten können Betreuungsplätze in der Kindertagespflege grundsätzlich von Familien aus dem Stadtgebiet UND dem Landkreis Lüneburg beantragt werden. Der Antrag auf Förderung erfolgt je nach Wohnort dann bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Kindertagespflege der Hansestadt Lüneburg oder des Landkreises Lüneburg.
Die Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, die ausschließlich Kindern zur Verfügung steht, die das 14. Lebensjahr noch nicht beendet haben. In erster Linie werden in der Kindertagespflege allerdings Kinder unter drei Jahren gefördert.
Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres sollen vorrangig in Tageseinrichtungen für Kinder wie Krippen oder Kitas oder in schulischen Betreuungsangeboten betreut werden. Steht ein bedarfsgerechtes Angebot nicht zur Verfügung, kann allerdings eine Förderung in Kindertagespflege erfolgen.
Außerdem können Kinder im Alter von 3 bis 13 Jahren ergänzend zu den institutionellen Betreuungsangeboten in der Kindertagespflege gefördert werden.
Die Betreuung in der Kindertagespflege wird von der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg als örtliche Jugendhilfeträger zwar gefördert, ist grundsätzlich jedoch kostenpflichtig. Die jeweiligen Elternbeiträge sind abhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten: Je höher das Einkommen, umso höher auch die Betreuungskosten. Für Familien mit geringem Einkommen ist die Betreuung kostenfrei.
Die Ermittlung der jeweiligen Elternbeiträge regelt die Satzung der Hansestadt Lüneburg bzw. die des Landkreises Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen, die Sie auf der rechten Seite herunterladen können. Dort finden Sie auch die Anträge auf Förderung in der Kindertagespflege, mit denen Sie die Übernahme von Tagespflegekosten bei einer Tagespflegeperson beantragen können.
Bei Bedarf berät Sie die jeweils zuständige Wirtschaftliche Jugendhilfe Kindertagespflege zum Thema Elternbeiträge und generell zur finanziellen Förderung der Betreuung in der Kindertagespflege. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie am Seitenende.
Bitte beachten: Zu den Elternbeiträgen kommen oft zusätzliche Kosten für Essen und Verpflegung hinzu, die individuell von der jeweiligen Kindertagespflegeperson bzw. Großtagespflegestelle vertraglich festgesetzt werden.
Ja. Neben direkten Vertretungen, die ein Teil der Kindertagespflegepersonen selbst organisiert und anbietet, gibt es auch sogenannte Vertretungsstützpunkte, die von Hansestadt und Landkreis Lüneburg gesondert gefördert werden. Weitere Informationen hierzu auf der Seite Vertretung in der Kindertagespflege.
Sie können zum einen den Vermittlungs-Service des Familienbüros nutzen, das Ihnen auf Anfrage geeignete Kindertagespflegestellen und die entsprechenden Kontaktdaten zukommen lässt. Die Kontaktdaten finden Sie am Seitenende.
Um für Sie tätig zu werden, benötigt das Familienbüro von Ihnen einen Vermittlungsbogen und eine unterschriebene Datenschutzerklärung. Beide Vorlagen finden Sie auf der rechten Seite zum Herunterladen.
Natürlich können Sie Kindertagespflegepersonen auch direkt kontaktieren, um sich nach freien Plätzen zu erkundigen. Auf der rechten Seite finden Sie Listen mit aktiven Kindertagespflegepersonen in der Hansestadt und im Landkreis Lüneburg. Bitte beachten Sie: Diese Listen sind nicht vollständig und umfassen ausschließlich die Kindertagespflegepersonen, die uns die Erlaubnis zur Aufnahme in diese Listen erteilt haben.
Das Familienbüro der Region Lüneburg ist zentrale Anlaufstelle zum Thema Kindertagesbetreuung, berät zu allen Betreuungsformen und unterstützt bei der Suche nach einem passenden Betreuungsplatz. Die Kontaktdaten finden Sie am Seitenende.
Ansprechpersonen
Hansestadt Lüneburg
21337 Lüneburg
21337 Lüneburg
Kindertagespflege Hansestadt Lüneburg
21337 Lüneburg
Kindertagespflege Hansestadt Lüneburg
21337 Lüneburg
Jugendhilfe und Sport
Kindertagespflege Landkreis Lüneburg
21335 Lüneburg